Kontovollmacht – Wie Sie eine Vollmacht für Ihr Girokonto erteilen

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Wenn Sie ein Girokonto eröffnen, sind Sie als Kontoinhaber auch der alleinige Verfügungsberechtigte über das jeweilige Konto. Doch es gibt Situationen im Leben, in denen eine Kontovollmacht für eine Dritte Person durchaus sinnvoll sein kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kontobevollmächtigte im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder des Todes schnell und unbürokratisch über das Girokonto verfügen soll. Doch wie funktioniert eine solche Bankvollmacht? Wie weit geht Sie und wie lässt sie sich wirksam begrenzen? In diesem Artikel sollen alle wichtigen Aspekte des Themas für Sie näher beleuchtet werden.

Was ist eine Kontovollmacht?

Bei einer Konto- oder Bankvollmacht handelt es sich um die Möglichkeit, anderen Personen die Verfügungsgewalt über das eigene Girokonto zu erteilen. Dies erfolgt juristisch im Sinne der Stellvertretung nach §164 BGB. So können der oder die Kontobevollmächtigten eine Reihe von Bankgeschäften in Ihrem Namen durchführen.

Wichtig: Natürlich haben Sie als Kontoinhaber das Recht, die Bankvollmacht jederzeit zu widerrufen.


Wem kann ich eine Bankvollmacht erteilen?

Juristisch sind Ihnen bei der Wahl Ihres Kontobevollmächtigten keine Grenzen gesetzt. Sie können sich also für den Menschen entscheiden, dem Sie das nötige Vertrauen schenken. Im Normalfall handelt es sich dabei um folgende Personenkreise:

  • Der eigene Ehepartner
  • Kinder oder Enkelkinder
  • Geschwister
  • Eltern (in Sonderfällen)
  • Sehr enge Freunde

Welche Rechte hat der Bevollmächtigte?

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Eine Kontovollmacht wirkt auf den ersten Blick wie ein kompletter Kontrollverlust über die eigenen Finanzen. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die Vollmacht beschränkt sich beim Girokonto auf folgende Bankgeschäfte:

  • Verfügung über das Guthaben auf dem Girokonto (Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebung)
  • Nutzung eingeräumter Kredite (Rahmenkredit oder Dispokredit)
  • Annahme von Kontoauszügen und Anerkennung von Salden

Sollte die Bankvollmacht auch eine Depotvollmacht enthalten, kann der Kontobevollmächtigte Geschäfte mit Wertpapieren, Devisen und anderen Assets durchführen.

Was darf der Kontobevollmächtigte nicht?

Eine Vollmacht ist rein juristisch beschränkt und bezieht sich nur auf Bankgeschäfte, die mit der eigentlichen Kontoführung zu tun haben. Die Grenzen für die Bevollmächtigten verhindern zum Beispiel folgende Transaktionen:

  • Eröffnung weiterer Konten oder Depots
  • Annahme von Kontokündigungen oder Kündigungen von Krediten
  • Abschluss oder Änderung von Krediten
  • Anträge auf Zahlungskarten (Maestrokarte, girocard, Kreditkarte oder EC-Karte)
  • Eigene Kündigung des Girokontos
  • Erteilung weiterer Untervollmachten

Darüber hinaus haben Sie als Kontoinhaber bei Bedarf jedoch auch die Option, die Kontovollmacht weiter zu beschränken:

  • Der Bevollmächtigte darf nur über einen bestimmten Maximalbetrag verfügen
  • Die Kontobevollmächtigten dürfen nur Überweisungen für Sie in Auftrag geben

Die Möglichkeiten des Vollmachtgebers sind hier also recht umfangreich. Schließlich soll die Vollmacht genau dessen Willen abbilden.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

  1. Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Bankvollmacht)

    Diese Form der Vollmacht beginnt mit dem Erteilen und gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Dies wird in Familien oft so geregelt, um den Erben später lange Wartefristen zu ersparen. Gibt es nämlich keinen Kontobevollmächtigten, können Zahlungen aus dem Girokonto erst nach einem zweifelsfreien Nachweis der Erbschaft erfolgen.

    Besondere Merkmale der Bankvollmacht über den Tod hinaus
    - Kontovollmacht gilt zeitlich unbegrenzt (über den Tod hinaus)
    - Kann jederzeit widerrufen werden
    - Große Erleichterung für die Erben
    - Unkomplizierter Kontozugang nach Tod des Vollmachtgebers und bei Pflegebedürftigkeit zur Lebenszeit
  2. Vollmacht für den Fall der Pflegebedürftigkeit (bedingte Kontovollmacht)

    Bei dieser Form der Kontovollmacht erhält der Bevollmächtigte erst dann Zugriff auf das Girokonto, wenn Sie als Kontoinhaber pflegebedürftig werden. Diese Art der Vollmacht ist vor allem deshalb hilfreich, weil der Zustand mitunter auch sehr plötzlich eintreten kann. Gerade nach einem Unfall passiert es mitunter, dass der Kontoinhaber gar keine Vollmacht mehr erteilen könnte.

    Besondere Merkmale der bedingten Kontovollmacht
    - Kontovollmacht beginnt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    - Bevollmächtigte sind auch bei plötzlichem Eintritt gut vorbereitet
    - Besteht nicht automatisch nach dem Todesfall weiter
    Wichtig: Eine bedingte Kontovollmacht ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, da sie nur für Bankgeschäfte gilt. Bei einer Vorsorgevollmacht können die Bevollmächtigten auch über Fragen der Wohnsituation, über behördliche Dinge und über Fragen der gesundheitlichen Versorgung entscheiden. Entsprechende Fragen sollten sievorher am besten mit einem Anwalt klären.


  3. Kontovollmacht für den Todesfall

    Diese Form der Vollmacht für das eigene Girokonto setzt erst nach dem Todesfall ein. Hierbei geht es ausschließlich darum, den Erben die Regelung der Aufteilung zu erleichtern.

    Natürlich stellen Sie sich nun die Frage, welche Art von Kontovollmacht für Sie die Richtige ist. Die folgende Tabelle soll Ihnen die Wahl etwas erleichtern:

    aspektVollmacht über den Tod hinausbedingte Bankvollmacht (bei Pflegebedürftigkeit)Kontovollmacht nach dem Todesfall
    ErbenGirokonto kann einfach abgewickelt werdenGirokonto kann erst mit dem Erbschein abgewickelt werdenGirokonto kann einfach abgewickelt werden
    Finanzen für PflegeAusgaben für die Pflege lassen sich problemlos koordinierenAusgaben für die Pflege lassen sich problemlos koordinierenKein Kontozugriff im Pflegefall
    LaufzeitBis zum WiderrufBeginnt bei Pflegebedürftigkeit bis zum TodBeginnt im Falle des Todes
    Möglichkeit des WiederrufsJederzeit (bis zum Tode, wenn im Pflegefall noch möglich)Jederzeit (wenn im Pflegefall noch möglich)Jederzeit (bis zum Tode)

    Als Standardfall ist die Bankvollmacht über den Tod hinaus in den meisten Fällen die richtige Wahl. Als einziger Nachteil lässt sich festhalten, dass die Vollmacht von dem Tag an gilt, an dem sie erteilt wurde. Doch auch in dieser Hinsicht müssen Sie sich als Kontoinhaber keine Sorgen machen, weil Sie die Kontovollmacht jederzeit wiederrufen können.

Wie kann ich eine Kontovollmacht erteilen?

Banken machen es Ihnen als Kontoinhaber heute relativ einfach, eine Kontovollmacht zu erteilen. In den meisten Fällen können Sie einfach ein Formular ausfüllen und den Kontobevollmächtigten benennen. Im Normalfall müssen Sie zusätzlich noch den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten an die Bank senden.

Hinweis: Das Formular oder die Vorlage der Bank lässt oftmals keinen Raum für Beschränkungen offen. Wenn Sie also den Kontobevollmächtigten einschränken möchten, sollten sie eine formlose Kontovollmacht aufsetzen. Auch eine zusätzliche Vereinbarung mit Ihrer Bank ist dabei möglich. So können Sie zum Beispiel einen Maximalbetrag festlegen oder gewisse Konten bei der jeweiligen Bank ausschließen.


Wie lässt sich eine Vollmacht widerrufen?

Als Kontoinhaber können Sie eine Bankvollmacht jederzeit gegenüber Ihrer Bank widerrufen. Sie müssen den Widerruf dem Bevollmächtigten nicht mitteilen. Somit erfolgt der Widerruf also einseitig.

Fazit

Eine Kontovollmacht hilft Ihnen dabei, als Kontoinhaber für den Pflegefall oder Todesfall vorzusorgen. Den Erben oder auch Ihrer Vertrauensperson wird damit der Zugriff auf Ihr Girokonto deutlich erleichtert. Da sich eine Vollmacht sehr einfach widerrufen lässt, gehen Sie als Kontoinhaber zudem kein Risiko ein.

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