Schadenfreiheitsrabatt übertragen – so sparen Sie bei der Kfz Versicherung!

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© vege - Fotolia.com
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Sie sind bereits seit vielen Jahren unfallfrei gefahren und konnten so eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) bei Ihrer Kfz Versicherung erwerben? In diesem Fall sparen Sie sicherlich viel Geld, denn während Ihre erwachsenen Kinder als Fahranfänger in der SF 0 mit 85-90% Beitrag beginnen müssen, brauchen Sie als Versicherungsnehmer in der Schadenfreiheitsklasse 20-30 nur noch Beiträge zwischen 22 und 32% zu tragen.

Da liegt es doch auf der Hand, den Schadenfreiheitsrabatt auf die jüngere Generation zu übertragen und für eine gewisse Ersparnis zur sorgen. Doch wann es ist ein solcher Schritt sinnvoll und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie und wann Sie den Schadenfreiheitsrabatt in Ihrer Kfz Versicherung übertragen können.

Auf wen kann die Übertragung erfolgen?

Im Normalfall können Sie Ihre attraktive Schadenfreiheitsklasse eigentlich immer auf besonders nahe Verwandte übertragen. Dazu gehören:

  • Kinder
  • Ehepartner
  • Eltern
  • Enkel

Darüber hinaus bewilligen zahlreiche Kfz Versicherungen heute auch eine Übertragung auf einen erweiterten Personenkreis:

  • Geschwister (eingeschränkt)
  • Schwiegerkinder
  • Nicht leibliche Kinder (Pflegekinder, Adoptivkinder)
Hinweis: Wenn Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht auf nahestehende Verwandte übertragen möchten, sollten Sie sich entweder Ihrer Versicherungsschein (quasi der Vertrag) anschauen oder sich mit Ihrer Kfz Versicherung in Verbindung setzen und anfragen.


© Thaut Images - Fotolia.com
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Voraussetzungen für die Übertragung

Ihre Kinder oder Verwandten können nur dann von Ihrer Schadenfreiheitsklasse profitieren, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Empfänger benötigt einen Führerschein

    Sie können Ihren Schadenfreiheitsrabatt logischerweise nur einem Verwandten übertragen, der selbst auch über einen Führerschein verfügt.

  2. Übertragung nur auf Fahrer des gleichen Wagens

    Ihre Kfz Versicherung stimmt einer Übertragung nur dann zu, wenn der Empfänger Ihren Wagen auch tatsächlich bereits regelmäßig gefahren ist. Sollten Kinder also zunächst den elterlichen Wagen genutzt haben, können sie später sehr einfach die Schadenfreiheitsklassen der Eltern nutzen.

  3. Ihr Vertrag bei der Kfz Versicherung besteht noch

    Sie können nur dann eine Übertragung Ihres Schadenfreiheitsrabattes vornehmen, wenn der Vertrag mit Ihrer Kfz Versicherung noch besteht. Häufig haben Sie als Versicherungsnehmer eine Frist von maximal einem Jahr nach Ende des Versicherungsverhältnisses, um die Übertragung vorzunehmen. Nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers können die Kinder bei der Fahrzeugübernahme ebenfalls innerhalb dieser Frist de Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.

Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie problemlos die Schadenfreiheitsklasse in Ihrer Kfz Versicherung auf Verwandte übertragen.

Was Sie bei der Übertragung beachten sollten

© contrastwerkstatt - Fotolia.com
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Grundsätzlich ist es für Sie nicht immer sinnvoll, eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes vorzunehmen. Aus diesem Grund möchten wir nun noch einige Tipps aufzeigen, mit denen unter dem Strich tatsächlich alle Beteiligten etwas von der Übertragung haben:

  • Ihre Kinder oder andere Verwandte können nur so viele Schadenfreiheitsklassen von Ihnen übernehmen, wie sie selbst bereits an Jahren gefahren sind. Da durch die Übertragung der Schadenfreiheitsrabatt jedoch komplett verfällt, lohnt sich der Schritt nicht in jedem Fall. In den ersten Jahren kann es deshalb sinnvoll sein, wenn der Nachwuchs zunächst in der Kfz Versicherung über die Eltern mitversichert ist.
  • Wenn die Kinder zunächst den Zweitwagen fahren, lässt sich Ihre Schadenfreiheitsklasse für diesen Wagen übertragen und Sie können selbst weiterhin den Schadenfreiheitsrabatt für Ihren Erstwagen nutzen.
  • Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes gilt nur für Kfz Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung, da in der Teilkaskoversicherung kein Rabatt vergeben wird.
  • Sie können den Schadenfreiheitsrabatt auch dann an Ihre Kinder oder Enkel übertragen, wenn diese die KFZ Versicherung wechseln möchten. Im Normalfall werden Ihnen hierbei keine Steine in den Weg gelegt.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen – Ersparnis

Im Folgenden möchten wir Ihnen durch eine kleine Beispielrechnung aufzeigen, wie viel Geld der Empfänger einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sparen kann. Zu diesem Zweck machen wir einige kleine Annahmen:

Das zu versichernde KfzEmpfänger der SFÜberträger der SFBeitrag (100%)
Opel Corsa E 1.4 aktuell 26 Jahre alt, 6 Jahre unfallfrei (SF ½)aktuell 56 Jahre alt, 30 Jahre unfallfrei (SF 30)945 Euro pro Jahr

In dem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Empfänger bisher über Sie als Eltern versichert war und noch keine Schadenfreiheitsklasse erreichen konnte.

Die folgende Tabelle zeigt die mögliche Ersparnis einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf:

Schadenfreiheits-Klasse Überträger / BeitragSchadenfreiheits-Klasse Empfänger / BeitragÜbergebene SFErsparnisVerschenkte SF
SF 30 (22%) = 207,90 EuroSF ½ (75%) = 708,75 EuroSF 6 (43%)302,40 Euro24 SF
Tabelle 1: Übertragung der Schadenfreiheitsklasse - Einsparung und verschenktes Potenzial


Statt 708,75 Euro sind nach der Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes nur noch 406,35 Euro pro Jahr für die Kfz Versicherung im Bereich Haftpflicht zu bezahlen. Eine durchaus attraktive Einsparung. Trotzdem zeigen sich hier auch die Grenzen einer solchen Übertragung, denn es wurden 24 Schadenfreiheitsklassen verschenkt. Würden Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt hingegen 3 Jahre später übertragen, ergäbe sich folgende Ersparnis:

Schadenfreiheits-Klasse Überträger / BeitragSchadenfreiheits-Klasse Empfänger / BeitragÜbergebene SFErsparnisVerschenkte SF
SF 32 (22%) = 207,90 EuroSF ½ (75%) = 708,75 EuroSF 9 (37%)359,10 Euro24 SF
Tabelle 2: Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz Versicherung


Fazit

Der richtige Zeitpunkt für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes hängt vor allem von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Wenn Sie selbst nicht mehr fahren, ist es nur sinnvoll, den Rabatt in der Kfz Versicherung an Kinder oder Enkel zu übertragen. Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihres Zweitwagens an die Kinder übertragen. Den Rabatt Ihres Erstwagens nutzen Sie hingegen weiter und sparen als Versicherungsnehmer viel Geld. Bevor Sie sich für eine bestimmte Lösung entscheiden, sollten Sie jedoch genau abwägen. Eine einmal durchgeführte Übertragung können Sie nämlich nicht wieder rückabwickeln.