Girokonto wechseln – so einfach geht der Kontowechsel heute!

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Sie haben ein neues Girokonto mit attraktiven Konditionen entdeckt und möchten deshalb einen Kontowechsel durchführen? Sie scheuen sich allerdings vor dem großen Aufwand, der damit sein könnte? In diesem Fall können Sie ganz beruhigt sein, denn das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) sorgt dafür, dass ein Kontowechsel mittlerweile ganz einfach ist. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf dabei zu achten ist.

Kontowechsel – was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihr Girokonto wechseln möchten, muss sicher sein, dass Abbuchungen und Daueraufträge künftig nicht ins Leere laufen. Aus diesem Grund sind vor allem diese Punkte sehr wichtig:

  • Daueraufträge müssen künftig vom neuen Girokonto ausgeführt werden
  • SEPA-Lastschriftmandate sind auf das neue Konto zu überschreiben
  • Zahlungspartner (Arbeitgeber, Finanzdienstleister) müssen über den Kontowechsel informiert werden

Was hier auf den ersten Blick sehr einfach wirkt, kann bei einem älteren Girokonto schnell sehr umfangreich werden. Es gibt oft zahlreiche Zahlungspartner, die entweder regelmäßig Geld auf Ihr Konto einzahlen oder Abbuchungen tätigen. Unsere Checkliste zum Kontowechsel kann Ihnen dabei helfen, Ihr Girokonto ohne Zwischenfälle manuell zu wechseln.

Einfacher Kontowechsel durch einen Girokontowechselservice

Im September 2016 wurde mit dem Zahlungskontengesetz (ZGK) den Banken die Pflicht aufgebürdet, einen Wechselservice für das Girokonto zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz beinhaltet dabei folgende Pflichten:

RegelungErklärungParagraph im Zahlungskontengesetz
Pflicht zum KontowechselserviceDie Banken sind künftig verpflichtet, ihren Kunden einen Girokontowechselservice zur Verfügung zu stellen.§ 20 Abs. 1 ZKG
Frist für den KontowechselDie Banken haben künftig 12 Tage Zeit , um den Kontowechsel nach einem Antrag des Kunden durchzuführen.§ 22, 23 und 24 ZKG
Kontowechsel per Online-BankingDer Antrag auf einen Kontowechselservice kann auch im Online-Banking des Girokontos durchgeführt werden.§ 21 Absatz 4 ZKG


Ein solcher Wechselservice beinhaltet die oben genannten Punkte in Bezug auf einen Kontowechsel. Somit müssen also Daueraufträge, Lastschriften und auch Geldeingänge der letzten 13 Monate von der neuen Bank berücksichtigt werden. Diese legt Ihnen im Normalfall eine Liste vor, die folgende Punkte enthält:

  • Daueraufträge der letzten 13 Monate
  • Lastschriften der letzten 13 Monate
  • Geldeingänge durch Zahlungspartner der letzten 13 Monate

Sie können nun auswählen, welche der Buchungen übertragen werden sollen. Der Kontowechselservice muss innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen werden.

Hinweis: Ein solcher Kontowechselservice muss von den Banken nur für Konten in Deutschland gewährt werden. Auch ein Girokonto in Fremdwährung muss eventuell manuell umgezogen werden.


Wechselservice per App – digital das Girokonto wechseln

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Mittlerweile bieten einige Banken die Option an, ganz ohne Aufwand digital das Girokonto zu wechseln. Der Girokontowechselservice findet dabei automatisiert statt. Sie müssen lediglich den Auftrag erteilen und schon werden Ihnen alle wichtigen Buchungen zu Ihrer Bankverbindung angezeigt. Sie können nun bequem auswählen, welche in den Wechselservice einbezogen werden sollen.

Was kostet ein Kontowechselservice?

Der Kontowechselservice muss nicht zwingend kostenfrei sein. Banken dürfen dafür allerdings nur dann Geld von Ihnen verlangen, wenn dies vorher so vereinbart wird. Schauen Sie also vorher in den AGB oder dem Preisaushang Ihrer Bank, ob der Kontowechselservice kostenfrei ist!

Girokonto manuell wechseln – nutzen Sie unsere Checkliste!

Natürlich können Sie auch weiterhin Ihr Girokonto manuell wechseln. Damit Sie dabei nicht durch fehlerhafte Buchungen gestört werden, präsentieren wir Ihnen hier unsere Checkliste:

Punkt auf der ChecklisteErledigt (zum Abhaken)
Geldeingänge umleiten
Regelmäßiger Gehaltseingang
Zinsen durch Bankeinlagen
Einzahlungen aus Mieten oder anderen Kapitalanlagen
Daueraufträge und Lastschriftmandate umschreiben
Dauerauftrag für Miete
Telefon- und Handyanbieter
Rundfunkbeitrag
Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat Kfz, Zahnzusatz)
Online-Plattformen (Online-Abos bei Marktplätzen, Shops, Dienstleistern)
Freizeit-Abos (Fitnessstudio, Clubs, Zeitungen, Sportvereine)
Freistellungsauftrag kündigen und neu einrichten


Wenn Sie diese Punkte abgearbeitet haben, sollten Sie zur Kontrolle trotzdem beide Konten für eine gewisse Zeit parallel laufen lassen. So erfahren Sie, ob noch Umsätze auf dem alten Girokonto gebucht werden und können diese umleiten

Tipp: In den meisten Fällen ist Wechselservice für das Girokonto definitiv die interessantere Wahl. Nur wenn Sie alles selbst genau auswählen möchten, kann der manuelle Kontowechsel eine gute Alternative sein.


Fazit

Durch das Zahlungskontengesetz ist es deutlich einfacher geworden, das eigene Girokonto zu wechseln. Banken müssen Ihren Kunden heute einen passenden Service zur Verfügung stellen. Wenn Sie also ein neues Girokonto nutzen möchten, ist der Wechsel heute praktisch ohne Aufwand machbar.

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