Gemeinschaftskonto – so führen Paare ein gemeinsames Konto!

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Sie haben sich entschlossen, mit Ihrem Partner zusammen zu leben oder gar geheiratet? In diesen Fällen ändert sich nicht nur Ihre steuerliche Situation, sondern ein gemeinsamer Haushalt bringt auch andere finanzielle Neuerungen mit sich. So sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Geld weiterhin über zwei getrennte Konten laufen lassen möchten. Mit dem Gemeinschaftskonto können Sie nämlich durchaus eine interessante Alternative wählen.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Die größte Besonderheit eines Gemeinschaftskontos liegt darin, dass es nicht nur einen Kontoinhaber gibt. Sie können also zusammen mit Ihrem Partner auf das gemeinsame Konto zugreifen. Im Normalfall werden also die Einnahmen und die Ausgaben beider Kontoinhaber über das Gemeinschaftskonto abgerechnet. Bis auf diesen einen Umstand funktioniert ein Gemeinschaftskonto ansonsten genau wie jedes andere Girokonto. Daraus ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Transparente Einnahmen: Es ist sofort sichtbar, von wem wie viel Geld auf das Gemeinschaftskonto fließt. Finanzieller Streit um die Beteiligung an Kosten ist damit für immer beigelegt.
  • Nachvollziehbare Ausgaben: Sie können auf einen Blick sehen, welche Ausgaben Sie gemeinsam für welchen Zweck getätigt haben.
  • Gleichmäßige Versorgung: Wenn das Einkommen ungleich verteilt ist, werden so beide Kontoteilhaber gleichermaßen mit ausreichend Geld versorgt. Gemeinschaftskonten beinhalten im Regelfall auch Maestro-Karten oder Girocards für alle Kontoinhaber.
Hinweis: Wenn Sie neben dem Gemeinschaftskonto auch noch ihr eigenes Girokonto behalten möchten, können Sie auch einen Dauerauftrag einrichten. So zahlt zum Beispiel jeder einen bestimmten Betrag pro Monat auf das gemeinsame Konto ein.


Verschiedene Formen des Gemeinschaftskontos – wer darf zugreifen?

Sie können bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen:

 „Und-Konto“„Oder-Konto“
BesonderheitenEin Zugriff ist nur dann möglich, wenn beide Kontoteilhaber diesem zustimmen. Überweisungen und Barabhebungen müssen gemeinsam durchgeführt werden.Jeder Kontoinhaber kann auf das Gemeinschaftskonto zugreifen, wann er will.
Vor- und Nachteile-       Macht das Gemeinschaftskonto auch für geschäftliche Zwecke interessant (+)
- Im Ehealltag sehr unpraktisch (-)
-       Flexibel und unkompliziert (+)
- Setzt gegenseitiges Vertrauen voraus (-)
VerbreitungIn der Praxis ist dieses Konto die absolute Ausnahme.Der Standard-Fall in Bezug auf Gemeinschaftskonten.
Geeignet für…mehrere Gesellschafter in einer einer GbREhegatten, Lebenspartnerschaften, Paare


In den meisten Fällen wird also das „Oder-Konto“ gewählt, weil es einfach viel praktischer ist. So kann jeder Kontoinhaber jederzeit auf das gemeinsame Konto zugreifen. Vertrauen sollten zwischen Ehepartnern zudem genug vorhanden sein.

Tipp: Sollte es wichtig werden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Gemeinschaftskonto von einem Oder-Konto in ein Und-Konto umzuwandeln und umgekehrt.


Wer haftet für das Gemeinschaftskonto?

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Bei Gemeinschaftskonten sitzen generell alle Kontoinhaber im gleichen Boot. Dies gilt sowohl für den Besitz als auch für die Haftung:

  1. Guthaben
  2. Das Guthaben gehört Ihnen und Ihrem Partner zu gleichen Teilen. Dabei ist es nicht wichtig, wer mehr auf das Girokonto eingezahlt hat. Dies ist im Alltag jedoch kein Problem, da die Ausgaben ebenfalls gemeinsam bestritten werden. Für eine Trennung kann dies jedoch bedeutsam werden.

  3. Schulden
  4. Befindet sich das gemeinsame Konto im Minus, haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Eine Gesamtschuld nach § 421 BGB ist so gestaltet, dass sowohl Sie als auch Ihr Partner für den Betrag in voller Höhe haften. Die Bank muss also nicht von jedem Kontoinhaber die Hälfte eintreiben. Nachher kann sich der zahlende Kontoinhaber auf Wunsch jedoch den Anteil von seinem Partner zurückholen.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung?

Auch wenn Liebe angeblich ewig währt, kommt es leider immer wieder zu schmerzhaften Trennungen. Diese betreffen auch Gemeinschaftskonten, weil die gemeinsamen Finanzen nun wieder getrennt werden müssen. Hierbei sind vor allem folgende Fälle interessant:

  • Plünderung des Gemeinschaftskontos: Sollte einer der Kontoinhaber nach der Trennung mehr als die Hälfte des Guthabens abheben, ist er zum Ausgleich verpflichtet. Beiden steht jeweils die Hälfte des Guthaben-Betrags zu. Es gibt zwar Ausnahmen, aber diese müssen im Einzelfall geklärt werden.
  • Schulden nach der Trennung: Wenn Sie auf Ihrem Gemeinschaftskonto noch Schulden aus dem Dispokredit haben, haften beide Kontoinhaber gegenüber der Bank zunächst in voller Höhe. Sollte einer von Beiden mehr bezahlen, kann er sich die Differenz zur Hälfte vom anderen Kontoinhaber zurückholen.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto im Todesfall?

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Wenn einer der beiden Kontoinhaber stirbt, treten dessen Erben an die Stelle des Verstorbenen. Sollte sich ein Guthaben auf dem Konto befinden, kommt es ganz auf Vereinbarung zwischen den Kontoinhabern an. Hierbei wird versucht, den Willen des Verstorbenen zu erfassen:

  • Sind dessen Einzahlungen als Schenkung an den Ehepartner zu sehen?
  • Gibt es eine Vereinbarung (z.B. Bestattungskosten bezahlen) für die Verwendung des Guthabens?
  • Wie wurde das Gemeinschaftskonto bisher gehandhabt?

Solche Aspekte werden als Indizien genutzt, um letztlich zu ermitteln, wem das Guthaben zu welchen Teilen zusteht. Sollte es keinerlei Indizien geben, teilen sich die Erben mit dem überlebenden Kontoinhaber etwaige Guthaben je nach ihrem Erbanteil. Der Zugriff ist je nach Kontomodell gestaltet:

  • Und-Konto: Als überlebender Kontoinhaber können Sie nur mit Zustimmung aller Erben über das gemeinsame Konto verfügen. Hier zeigt sich eine weitere Schwäche dieses Modells, da eine solche Regelung für den Überlebenden fatale finanzielle Folgen haben kann.
  • Oder-Konto: Hier haben Sie die Möglichkeit, zunächst allein über das Guthaben zu verfügen. Eventuell müssen Sie im Nachhinein jedoch einen Anteil an die Erben abführen.

Fazit

Heute lässt sich fast jedes Girokonto auch als Gemeinschaftskonto führen. Dies ist für Paare und Ehepartner oft eine sehr interessante Lösung. Auf diesem Weg lassen sich die Zahlungen auf einem Konto bündeln und transparenter gestalten. Doch bei der Gestaltung des Gemeinschaftskontos sollten Sie als Kontoinhaber genauer hinschauen.

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